Conditions générales

Jan De Graeve BVBA
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GÜLTIGKEIT – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden ein unteilbares Ganzes mit unseren Offerten und Rechnungen und im Allgemeinen mit jedem Vertrag, den wir abschließen. Sie gelten für alle von uns getätigten Verkäufe und erbrachten Leistungen. Sie haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners, außer wenn Letztere ausdrücklich von uns akzeptiert wurden.

2. OFFERTEN – Unsere Offerten sind rein informativ und außer im Fall einer anderslautenden Angabe für einen Zeitraum von dreißig Kalendertagen gültig. Ein Vertrag kommt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung nach der Einverständniserklärung des Kunden zustande. Änderungen unserer Offerte sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich angenommen wurden. Ein Beginn der Ausführung gilt ebenso als Beweis des Zustandekommens des Vertrags, außer wenn dies unter Vorbehalt erfolgt ist.
Unsere Offerten und Bestätigungen von Bestellungen gelten lediglich für die dort ausdrücklich beschriebenen Eigenschaften, unter Ausschluss von Eigenschaften, die in anderen Dokumenten aufscheinen, auf die nicht ausdrücklich verwiesen wird.
Bevor wir Stellungnahmen, Angebote und/oder Berechnungen an den Kunden übermitteln, behalten wir uns das Recht vor, einen Vorschuss zur Deckung der Studienkosten in Rechnung zu stellen. Dieser Vorschuss wird bei der schlussendlichen Bestellung abgezogen.
Unsere Offerten gehen von optimalen Ausführungsbedingungen aus. Der Auftraggeber ist u.a. für die Einholung der nötigen städtebaulichen Genehmigungen, für eine angemessene Ortsbeschaffenheit und für die reibungslose Erreichbarkeit verantwortlich. Die von uns angegebenen Preise gehen von einer ununterbrochenen Ausführung der Arbeiten mit Beginn am vereinbarten Datum aus. Ein Aufschub oder Unterbrechungen stellen einen Anlass für Mehrkosten darf.

3. PREIS – Unsere Offerten werden auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten und unter Vorbehalt einer Berichtigung erstellt. Mehrarbeiten und -Leistungen veranlassen stets eine zusätzliche Fakturierung. Die Ausführung von Mehrarbeiten oder zusätzlichen Leistungen beweist den diesbezüglichen Vertrag, ohne dass ein schriftliches Einverständnis des Auftraggebers erforderlich ist.
Unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich MwSt.

4. FRISTEN – Außer im Fall einer ausdrücklichen anderslautenden Bestimmung sind die von uns angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen lediglich richtungsweisend und nicht verbindlich.
Die Planung der Lieferung und Ausführung kann erst nach der Zahlung eines gegebenenfalls vereinbarten Vorschusses erfolgen sowie nach der Übermittlung aller sachdienlichen Informationen.
Die Überschreitung von Liefer- und Ausführungsfristen kann nur dann einen Schadenersatz oder eine beliebige andere Sanktion zu unserem Nachteil veranlassen, wenn dies ausdrücklich und schriftlich so vereinbart wurde und nach einer Inverzugsetzung per Einschreiben. Die Gesamtsumme der eventuellen Entschädigung ist stets auf maximal 5% der Vertragssumme zuzüglich MwSt. beschränkt.
Sowieso können wir nicht für die verspätete Ausführung aufgrund von Umständen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, zur Haftung gezogen werden.

5. SOFTWARE und DATENBANK – Außer im Fall einer ausdrücklich anderslautenden Vereinbarung bleibt die von uns entwickelte Software oder die von uns erstellte Datenbank unser ausschließliches Eigentum. Der Kunde erhält nach der vollständigen Zahlung der Rechnung das Nutzungsrecht für die beschriebene Software / Datenbank. Jede andere Nutzung für sich selbst oder für Dritte ist strengstens verboten. Der Kunde haftet für jede unzulässige Nutzung. Jede Reproduktion, Kopie oder Veröffentlichung des Computerprogramms / der Datenbank ist ohne unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung verboten. Wenn doch ausdrücklich eine Eigentumsübertragung vereinbart wurde, geht das Eigentumsrecht erst unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen und nach der integralen Zahlung des Preises über.
Programme / Datenbaken werden inhaltlich stets mit größer Sorgfalt zusammengestellt, gemäß den vom Kunden angegebenen Daten und den Richtlinien von eventuellen Dritten. Da wir für diesen Inhalt vom Kunden oder von Dritten abhängig sind, können wir keine Garantie bezüglich der Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Situation erteilen.

6. ZAHLUNG – Unsere Rechnungen gelten als angenommen, wenn innerhalb von 8 Tagen nach deren Übermittlung kein eingeschriebenes Protestschreiben versendet wird.
Alle unsere Rechnungen sind bar auf das darin angegebene Konto zahlbar, außer wenn ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist angegeben wird.
Die Nichtzahlung oder die teilweise Zahlung einer fälligen Rechnung bewirkt die Fälligkeit aller Rechnungen an diesen Kunden.
Bei Nichtzahlung der Rechnung sind ab dem Fälligkeitstag von Rechts wegen und ohne vorhergehende Inverzugsetzung vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 10% per anno fällig. Darüber hinaus ist als Schadenersatz von Rechts wegen und ohne vorhergehende Inverzugsetzung eine Pauschalsumme in Höhe von 10% der Rechnungssumme fällig, mit einem Minimum von 125 EUR.
Eine verzögerte Zahlung von Rechnungen verleiht uns das Recht, unsere Arbeiten auszusetzen, auf Risiko des Auftraggebers. Die nicht fristgerechte Zahlung von Rechnungen gilt zudem als schwere Nichterfüllung, auf deren Grundlage wir die Auflösung des Vertrags feststellen oder fordern können.

7. BESCHWERDEN UND HAFTUNG – Bestreitungen über Lieferungen, Ausführungen oder die Fakturierung müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung, Ausführung oder Fakturierung erfolgen. Wir haften nicht für sichtbare Mängel, die nach dieser Periode zur Kenntnis gebracht werden.
Für zugelieferte Waren gilt die vom Hersteller erteilte Garantie. Während der Garantieperiode und sofern eine Garantie besteht, werden die defekten Waren gegen neue oder reparierte Stücke umgetauscht. Austauschkosten fallen zu Lasten des Kunden.
Während eines Zeitraums von drei Monaten nach der Abnahme oder Inbetriebnahme gewährleisten wir eventuelle verborgene Mängel in unseren Arbeiten. Eine Rechtsklage aus diesem Grund ist nur dann zulässig, wenn sie innerhalb von drei Monaten, nachdem diese dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangt sind, eingeleitet wird.
Wir haften bei der Ausführung des Vertrags lediglich für eventuelle direkte Schäden, unter Ausschluss von Folgeschäden. Unsere eventuelle Haftung beschränkt sich bei jedem Auftrag auf maximal die Summe, die die spezifischen Arbeiten oder Produkte, während der oder durch die der Schaden verursacht wurde, repräsentieren.
Wir haften Dritten gegenüber ausschließlich bei einem Fehler.

8. EIGENTUMSVORBEHALT – Alle gelieferten Materialien bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist ab der Lieferung für Schäden und die Veräußerung dieser Güter verantwortlich.

9. HÖHERE GEWALT – Alle Umstände, die beim Einreichen der Offerte berechtigterweise unvorhersehbar waren und unvermeidlich sind, und die die Ausführung des Vertrags finanziell oder anderweitig schwerer oder schwieriger machen als normalerweise vorgesehen war, werden als Fälle höherer Gewalt betrachtet. Sie verleihen uns das Recht, die Berichtigung oder Auflösung des Vertrags zu beantragen.

10. VERTRAGSBRUCH DURCH DEN AUFTRAGGEBER / AUFLÖSUNG DES VERTRAGS – Wenn der Auftraggeber gänzlich oder teilweise von den vereinbarten Arbeiten absieht, ist dieser gemäß Art. 1794 des Zivilgesetzbuches verpflichtet, uns für alle unsere Ausgaben, unsere Arbeit und alles, was wir bei den Arbeiten gewinnen hätten können, schadlos zu halten, wobei dies pauschal auf 30% der nicht ausgeführten Arbeiten veranschlagt wird, unvermindert unserem Recht, unseren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, falls dieser höher ist. Wenn der Vertrag zum Nachteil des Auftraggebers aufgelöst wird, schuldet dieser neben der Zahlung aller unserer Ausgaben und unserer gesamten Arbeit einen Schadenersatz, der pauschal mit 30% der nicht ausgeführten Arbeiten veranschlagt wird, unvermindert des Rechts, unseren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, falls dieser höher ist. Wenn der Vertrag zu unserem Nachteil aufgelöst wird, hat der Auftraggeber-Verbraucher Anspruch auf einen gleichwertigen Schadenersatz.

11. STREITSACHEN – Es wird davon ausgegangen, dass alle unsere Verträge an der Adresse unseres Gesellschaftssitzes abgeschlossen wurden und dass sie dem belgischen Recht unterliegen. Streitsachen in Bezug auf die Ausführung oder Interpretation dieses Vertrags fallen ausschließlich unter die Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks unseres Gesellschaftssitzes.